Serviceletter

#Grundsteuerreform

Wolters Kluwer, der Partner für unsere Kundinnen und Kunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

die Coronakrise hält uns alle ‒ sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld ‒ weiterhin in Atem. Und obwohl die Unterstützung für Ihre Mandantinnen und Mandanten bei den Corona-Hilfen und die Beratung (zusätzlich zu den bisherigen und neuen Tätigkeiten unserer Kundinnen und Kunden) weiter viel Zeit in Anspruch nimmt, wartet u. a. mit der Grundsteuerreform im kommenden Jahr die nächste Herausforderung auf uns alle.

Hintergrund der Reform

Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die bisherige Berechnung der Einheitswerte für Grundstücke und Häuser, die die Basis für die Grundsteuer bildet, verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde bis Ende 2019 Zeit gegeben, die Grundsteuer entsprechend zu reformieren. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Substanzsteuer, die auf Eigentum, aber auch Erbbaurechte auf Grundstücken erhoben wird. Die rechtlichen Grundlagen sind im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt. Gemeinsam mit weiteren Steuern bildet sie die Gemeindesteuern, die ohne Umlage auf Bund oder Länder vollständig bei den Städten und Kommunen verbleiben. Bisher konnte mit Steuereinnahmen von ca. 14 Milliarden Euro gerechnet werden.

Am 26.11.2019 hat der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrates das Grundsteuer-Reformgesetz ‒ GrStRefG beschlossen und ist somit der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist nachgekommen. Erster Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022, die anschließenden Hauptfeststellungen folgen in einem Abstand von sieben Jahren, d. h. der erste darauffolgende Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2029. Zwischen zwei Hauptfeststellungszeitpunkten sind ggf. Fortschreibungen und Nachfeststellungen durchzuführen. Erste Hauptveranlagung ist der 01.01.2025, d. h. ab diesem Zeitpunkt ist die neue Grundsteuer zu entrichten.

Über eine Öffnungsklausel wurde den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Erhebungsmethoden festzulegen. Hiervon haben aktuell Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachen, Hessen, Hamburg sowie Sachsen und das Saarland (die beiden Letzteren mit modifizierten Messzahlen) Gebrauch gemacht.

Da keine aktuellen Daten zum jeweiligen Grundbesitz vorliegen, sind auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 initialisierende Steuererklärungen (Feststellungserklärungen) für ca. 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten einzureichen. Zukünftig soll dies über Änderungsanzeigen und vorausgefüllte Steuererklärungen möglich sein. Die Übermittlung der Feststellungserklärungen bzw. Änderungsanzeigen hat grundsätzlich elektronisch über ELSTER zu erfolgen. Nach derzeitigen Informationen sind die Feststellungserklärungen für den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022 einzureichen. Die Finanzverwaltung selbst wird bis 2024 anhand der Feststellungserklärungen die Grundsteuer-Messbeträge festlegen. Welche Grundsteuer sich letztendlich ergibt, hängt von den Grundsteuer-Hebesätzen ab, die von den Städten und Kommunen bis zum 01.01.2025 festgesetzt werden müssen.

Umsetzung mit Wolters Kluwer

Die Grundsteuerreform wird zu einem erheblichen Mehraufwand ‒ gerade bei den initialen Feststellungserklärungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 ‒ führen. Bisher galt es nur, vereinzelt “Einheitswerterklärung” für Ihre Mandantinnen und Mandanten zu erstellen ‒ manuell und ohne ELSTER. Eine Tätigkeit, die sicherlich bisher nicht im Fokus bei Steuerberaterinnen und Steuerberatern stand. Jetzt gilt es, das fachliche Wissen aufzubauen, z. B. Inhalte des Bundes-/der Landesmodelle etc., bei Ihren Mandantinnen und Mandanten die notwendigen Daten zu ermitteln und letztlich die Feststellungserklärungen zu erstellen. Und dies vor dem aktuell kommunizierten Zeitplan der Finanzverwaltung.

Aktuell arbeiten wir an einer eigenen Lösung zur Deklaration für unbebaute und bebaute Grundstücke (Ertrags-/Sachwertverfahren) entsprechend dem Bundesmodell und den jeweiligen abweichenden Ländermodellen. Auf Basis der in unseren Kanzleilösungen ADDISON und ADDISON Akte (tse:nit und cs:Plus) vorhandenen Daten kann die jeweilige Feststellungserklärung auf den Hauptfeststellungszeitpunkt bzw. zukünftig für entsprechende Fortschreibungen/Nachfeststellungen erstellt und notwendige weitere grundsteuerrelevante Angaben erfasst werden. Unterstützt wird dies weitergehend durch Schnittstellen zu externen Datenbanken und ‒ gerade im Hinblick auf größere Eigentümer- bzw. Objektstrukturen ‒ durch den Import von Excelaufstellungen. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt wie gewohnt über den ADDISON Datenservice. Die Bereitstellung unserer Lösung wird in verschiedenen Etappen im ersten Halbjahr 2022 erfolgen. Der Gesamtprozess von der Ermittlung der Daten bis zur Bescheidprüfung soll sich ‒ trotz aller Herausforderungen ‒ so einfach wie möglich gestalten.

Darüber hinaus sind wir seit geraumer Zeit in Abstimmung mit verschiedenen Kooperationspartnern ‒ u. a. GrundsteuerDigital (fino taxtech GmbH), SmartGrundsteuer (Taxy.io GmbH) und Opti.Tax (hsp Handels-Software-Partner GmbH). Unser gemeinsames Ziel ist, wenn Sie eine dieser Lösungen einsetzen möchten, eine Schnittstelle für die Übermittlung von Mandantenstammdaten (Eigentümer, z. B. Stpfl. und Ehefrau), Feststellungsbeteiligten (z. B. wenn der Eigentümer eine Grundstücksgemeinschaft ist) und Angaben aus den Anlagen V zur Verfügung zu stellen, um auch hier den Prozess für Sie bestmöglich unterstützen zu können.

Neben der Umsetzung in der Software umfasst unser Lösungsangebot Seminare der ADDISON Akademie, die sowohl die fachlichen Hintergründe beleuchten und im weiteren Verlauf auch die Umsetzung in der Software. Für die Kommunikation mit Ihren Mandanten/-innen werden wir in den kommenden Wochen ein Mandantenpaket zusammenstellen, das u. a. Mandantenanschreiben und Checklisten zur Vorbereitung der Erstellung der Feststellungserklärungen enthalten wird.

In den kommenden Wochen werden wir über weitere Details zur Grundsteuerreform insbesondere zu unserem Lösungsangebot und unseren Kooperationspartnern berichten.

Viele Grüße
Ihr

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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