Serviceletter

#10 Update Grundsteuerreform

Excelvorlagen zur Vorerfassung / Weitere Informationen zur Wolters-Kluwer-Grundsteuerlösung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

seit dem 02.06.2022 stehen Ihnen die ersten Bestandteile unserer neuen Softwarelösung zur Erstellung von Grundsteuererklärungen zur Verfügung. Sukzessive wird unsere Onlinelösung weiterentwickelt und Ihnen werden weitere Funktionen zur Verfügung gestellt. In unserem ADDISON OneClick-Hilfecenter finden Sie u. a. ausführliche Informationen zu den (Online-)Updates sowie unsere Roadmap (Übersicht zu geplanten Erweiterungen). Bereits jetzt haben mehr als 1.500 unserer Kundinnen und Kunden mit der Synchronisation und Erfassung der wirtschaftlichen Einheiten begonnen.

Seit heute stehen Ihnen innerhalb unserer Grundsteuerlösung auch Excelvorlagen (unterstützt durch hsp Handels-Software-Partner GmbH) für die Vorerfassung durch Ihre Mandantinnen und Mandanten bzw. durch Sie zur Verfügung. Die Excelvorlagen beinhalten das Bundesmodell sowie die Ländermodelle. Des Weiteren wird man durch die Erfassung geleitet und erhält Hinweise zu Daten, die erforderlich bzw. nicht erforderlich sind. Im Wesentlichen unterscheiden sich die Vorlagen nur in der Erfassung der Eigentümer/Beteiligten. Folgende Excelvorlagen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Privatpersonen (Erfassung der verschiedenen Eigentumsverhältnisse von Steuerpflichtigen und Ehegatten und Zuordnung zu den wirtschaftlichen Einheiten)

  • Unternehmen/Gemeinschaften ohne Erfassung von Beteiligten (z. B. GmbH)

  • Unternehmen/Gemeinschaften mit Erfassung von Beteiligten (z. B. Grundstücks- oder Erbengemeinschaften)


Die Excelvorlagen können direkt aus dem Dashboard – unabhängig vom aktuellen Mandanten – heruntergeladen und dann für die Bearbeitung genutzt werden. Je Mandantin bzw. Mandant muss eine separate Exceldatei angelegt werden, in der aber alle wirtschaftlichen Einheiten erfasst werden können. Die Excelvorlagen bzw. die erfassten Daten werden zukünftig in unsere Grundsteuerlösung importierbar sein.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform ist für uns (und auch alle anderen Softwareanbieter) unter den aktuellen Rahmenbedingungen und Zulieferungen der Finanzverwaltung und Bundesländer sehr “agil” und stellt uns vor große Herausforderungen, die wir unsererseits mit hohem Ressourceneinsatz meistern. Über unsere Roadmap erhalten Sie immer einen aktuellen und transparenten Überblick, ab wann welche Funktionen voraussichtlich zur Verfügung stehen. Zu den genannten Rahmenbedingungen ist u. a. zu erwähnen:

  • Wir haben bei der Grundsteuer in Deutschland das Bundesmodell (grundsätzlich gültig für 11 Bundesländer) und davon 5 abweichende Ländermodelle, die umgesetzt werden müssen. Dies bedeutet unterschiedliche Erfassungen, Berechnungen und ELSTER-Kennziffern (inkl. Validierung und Übermittlung).

  • Die erste Version der ELSTER-Schnittstelle stand im November 2021 zur Verfügung und enthielt noch sehr viele „Unklarheiten“. Dieses Jahr gab es weitere angepasste Versionen, die wir parallel umsetzen. Bis zur endgültigen Freigabe der Übermittlung kann es noch zu weiteren Anpassungen durch die Finanzverwaltung kommen.

  • Zu Beginn der Implementierung waren wir und auch andere Anbieter davon ausgegangen, dass u. a. die Bodenrichtwerte zentral abgerufen werden können (u.a. https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de). Dies ist aber nicht mehr der Fall, sondern die Bundesländer stellen unterschiedliche Online-Portale/Grundsteuer-Viewer sukzessive zur Verfügung (siehe z. B. https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/grundsteueranwendungen.html). Wir binden zunächst sukzessive die Aufrufe der Portale ein und prüfen weitere Schritte zur automatisierten Übernahme der Daten. Aber bereits jetzt können diese Daten sehr einfach übernommen werden, nachfolgend als Beispiel für unseren Wolters-Kluwer-Standort in Hürth:

  • Der “Koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des Grundsteuergesetzes ab 1. Januar 2025 (AEGrStG)” liegt derzeit nur in der Entwurfsversion vor, hat aber auch Auswirkungen auf die Berechnung.

  • Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) mit der Einführung des § 24 Abs. 1 Nr. 11 a StBVV wurde erst am 10.06. d. J. beschlossen.

 

In den letzten Tagen erreichen uns neben Themen zur Freischaltung, zu Prozessen und der Erfassung auch Fragen zur Berechnung und der Ausgabe (z. B. für Unterschrift der Erklärung durch die Mandantin/den Mandanten). Einen “klassischen” Formulardruck innerhalb unserer Grundsteuerlösung haben wir nicht geplant, da sich nicht alle Sachverhalte des technischen ELSTER-Modells (das für die Übermittlung aber maßgebend ist) darüber abdecken lassen und verschiedene Formulare entsprechend dem anzuwendenden Berechnungsmodell bestehen. Nach aktuellen Informationen sind auch noch Anpassungen an den verschiedenen Formularen geplant. Wir werden Ihnen aber eine ausführliche Berechnungsübersicht zur Verfügung stellen, die alle wesentlichen Informationen enthalten wird und ausgedruckt werden kann. Des Weiteren das ELSTER-Protokoll, wie Sie es auch von anderen Steuererklärungen bereits kennen.

Vor ca. 2 Wochen haben wir die ersten Entwürfe für den Aufbau und Layout der zukünftigen Bescheide erhalten. Dies werden wir bei der Umsetzung/Erweiterung des Bescheidabgleichs in ADDISON und AKTE berücksichtigen. Nach derzeitigen Informationen für das Bundesland Bayern ist derzeit damit zu rechnen, dass die Bescheide sofort nach der Übermittlung der Grundsteuererklärungen erstellt werden und somit ggf. direkt die Bescheidprüfung durch die Kanzlei erfolgen müsste. Dies sollte seitens der Kanzlei bei der zukünftigen Übermittlung berücksichtigt werden. Dies auch als Feedback vom Stammtisch Digitalisierung der Steuerberaterkammer München vom 21. Juni 2022, wo der aktuelle Stand der Grundsteuerlösungen präsentiert wurde.

Möchten Sie die Grundsteuererklärungen über unsere Kooperationspartner erstellen, steht Ihnen bereits seit Mai 2022 die Schnittstelle zur Bereitstellung der vorhandenen grundsteuerrelevanten Daten aus ADDISON bzw. AKTE zu Opti.Tax Grundsteuer (hsp Handels-Software-Partner GmbH) zur Verfügung. Derzeit sind wir im Austausch und Test der Schnittstelle zu GrundsteuerDigital (fino taxtech GmbH) und SmartGrundsteuer (Taxy.io GmbH) und gehen von einer Freigabe in den kommenden 2 Wochen aus. Über unsere Roadmap informieren wir Sie über den aktuellen Stand. Des Weiteren werden wir im 3. Quartal 2022 gemeinsam an der Rücksynchronisation der Daten (u. a. Gegenstandswerte und Dokumente) arbeiten.

 

Sie haben weitere Fragen? … Gerne stehen wir Ihnen ‒ neben unserem Serviceletter ‒ über unsere bekannten Kanäle, Kundenforum, Support und persönlich zur Verfügung und werden Ihre Fragen in weitere Updates zum Thema Grundsteuer aufnehmen.

Viele Grüße

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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