Serviceletter

#13 Update Grundsteuerreform

Freigabe der ELSTER-Übermittlung und Erfassung Baden-Württemberg; Übersicht der Länderportale

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

mit Online-Update am gestrigen Abend haben wir die ELSTER-Übermittlung der Grundsteuererklärungen aus unserer Grundsteuerlösung freigegeben. Leider mussten wir die Übermittlung für das Ländermodell Hessen noch deaktivieren, da hier zunächst noch eine technische Anpassung der erfassten Daten unsererseits notwendig ist. Wir gehen davon aus, dass wir voraussichtlich am 28.07.2022 die ELSTER-Übermittlung auch für Hessen freigeben können. Bitte beachten Sie, dass wir am 19.07. bzw. 20.07.2022 ein Update für ADDISON und AKTE bereitgestellt haben, damit die ELSTER-Aufträge, die aus der Grundsteuerlösung übermittelt werden, auch korrekt in der ELSTER-Auftragsliste in Ihrer Kanzleilösung erscheinen. Die Installation des Updates ist zwingende Voraussetzung für die ELSTER-Übermittlung aus unserer Grundsteuerlösung und wird softwareseitig geprüft.

Aber wie funktioniert jetzt die ELSTER-Übermittlung?

Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, steht innerhalb der wirtschaftlichen Einheit der neue Tab ELSTER zur Verfügung. An dieser Stelle sehen Sie alle ELSTER-Validierungsfehler bzw. -hinweise und ob eine Übertragung des ELSTER-Auftrages grundsätzlich möglich ist. Über die Schaltfläche ELSTER-Protokoll können Sie sich – wie bei den bisherigen Steuererklärungen bekannt – direkt das ELSTER-Protokoll ansehen und ausdrucken. Dies steht bereits vor der eigentlichen Übertragung zur Verfügung. Das ELSTER-Protokoll kann über Protokoll speichern manuell in den Dokumenten zur wirtschaftlichen Einheit abgelegt werden. Dies passiert aber auch automatisch bei der Übermittlung der Grundsteuererklärung an den ADDISON Datenservice.

Über Senden erfolgt die Übertragung der Grundsteuererklärung an den ADDISON Datenservice, der sich um die fristgerechte Übermittlung an die Finanzverwaltung und die Verarbeitung der Rückprotokolle automatisch kümmert. Nach der Übermittlung kann die wirtschaftliche Einheit nicht mehr bearbeitet werden. Im Dashboard und im Statusbereich innerhalb der wirtschaftlichen Einheit ist der Status Feststellungserklärung versendet gesetzt. Zusätzlich wird der ELSTER-Auftrag auch an Ihre Kanzleilösung übermittelt und ist dort mit dem aktuellen Status und ELSTER-Protokoll in der ELSTER-Auftragsliste ersichtlich.

Des Weiteren steht Ihnen auch die Erfassung für das Ländermodell Baden-Württemberg zur Verfügung. D. h. auch hier können jetzt die wirtschaftlichen Einheiten entsprechend den länderspezifischen Vorgaben erfasst und an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Für die Recherche der notwendigen Informationen für die Erstellung der Grundsteuererklärungen haben die Bundesländer eigene Länderportale zur Verfügung gestellt. Wir haben die verschiedenen verfügbaren Länderportale in unserem Hilfecenter als Übersicht für Sie zusammengestellt → Übersicht der Länder-Portale für die Recherche von notwendigen Informationen für die Erstellung der Grundsteuererklärung.

Sie haben weitere Fragen … gerne stehen wir Ihnen ‒ neben unserem Serviceletter ‒ über unsere bekannten Kanäle, Kundenforum, Support und persönlich zur Verfügung und werden Ihre Fragen in weitere Updates zum Thema Grundsteuer aufnehmen. Des Weiteren haben wir einen Beitrag im Kundenforum angelegt, in dem ein fachlicher Austausch zwischen Kolleginnen/Kollegen und erfolgen kann. Den Beitrag finden Sie hier → Grundsteuer - Fachlicher Austausch und Informationen zu Programmerweiterungen

Schauen Sie auch bei unserer ADDISON Akademie einmal rein. Dort bieten wir Ihnen spezielle Seminare zu unserer Grundsteuerlösung.

Viele Grüße

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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