Serviceletter

#14 Update Grundsteuerreform

ELSTER-Übermittlung, Berechnung und neues Webinarangebot

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

nach der Freigabe der ELSTER-Übermittlung der Grundsteuererklärungen an den ADDISON Datenservice am 21.07.2022 wurden bereits mehrere Tausend ELSTER-Aufträge erfolgreich übermittelt. Mit dem Online-Update am gestrigen Abend und der notwendigen technische Anpassung der erfassten Daten unsererseits konnten wir jetzt auch die Übermittlung für das Ländermodell Hessen freigeben. D. h. für das Bundesmodell und alle Ländermodelle ist die ELSTER-Übermittlung jetzt möglich. Die Vorgehensweise haben wir für Sie in unserem Online-Hilfecenter unter “Wie erfolgt die Übermittlung des ELSTER-Auftrages?” zusammengestellt. Etwaige bekannte ELSTER-Validierungsfehler und -hinweise haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst und korrigieren diese kurzfristig ‒ soweit es möglich ist.

In der letzten Woche mussten wir leider unsere Auslieferungs-Roadmap im Hinblick auf die Bereitstellung der Berechnung für das Bundesmodell und die verschiedenen Ländermodelle anpassen. Wie bereits berichtet, ist die Entwicklung bisher auf Grund der Vorgaben ein sehr “dynamischer” Prozess mit vielen Abhängigkeiten. Eine genaue Terminierung ist daher kein leichtes Unterfangen, jedoch sind wir seit Beginn bestrebt, Ihnen einen transparenten Einblick zu geben. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass wir Ihnen die Berechnungen so schnell wie möglich zur Verfügung stellen können. Ab sofort steht Ihnen die Berechnung für das Ländermodell Bayern zur Verfügung. Über den Tab Berechnungsausgabe innerhalb der wirtschaftlichen Einheit erhalten Sie die Vorschau auf die ausführliche Berechnung des Grundsteuermessbetrages und der möglichen Grundsteuer (auf Basis des aktuellen Hebesatzes). Bitte beachten Sie aber, dass die eigentliche Grundsteuer erst 2024/2025 durch die Kommunen festgesetzt wird.

Des Weiteren steht Ihnen ab dem 5. August auch die grundsätzliche Funktion zur Bereitstellung der Gegenstandswerte an die Kanzleiorganisation in ADDISON und AKTE zur Verfügung. Gegenstandswert nach § 24 (1) Nr. 11a StBVV ist der Grundsteuerwert und, soweit dieser nicht vorliegt, ein fiktiver Grundsteuerwert. Der fiktive Grundsteuerwert ermittelt sich aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag dividiert durch die Grundsteuermesszahl nach § 15 (1) Nr. 2a Grundsteuergesetz. (GrStG) ‒ derzeit beträgt diese 0,00031. Die Ermittlung des Gegenstandswertes und somit auch die Übergabe an die Kanzleiorganisation ist abhängig von der Freigabe der Berechnung für das Bundesmodell bzw. die verschiedenen Ländermodelle. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise in unserer Auslieferungsroadmap. Des Weiteren sollte der mit Update am 30.06.2022 bereitgestellte Musterauftrag/Tätigkeit/Angelegenheit nach § 24 (1) Nr. 11a StBVV vorab angelegt sein.

Der Gegenstandswert selbst kann nach der erfolgreichen ELSTER-Übermittlung über den Tab ELSTER innerhalb der wirtschaftlichen Einheit bereitgestellt werden.

Im Hinblick auf unseren Kooperationspartner SmartGrundsteuer können wir Ihnen leider aktuell nicht sagen, wann die Schnittstelle seitens SmartGrundsteuer bereitgestellt wird. Unsererseits ist diese seit Mai 2022 verfügbar und bei Opti.Tax Grundsteuer und GrundsteuerDigital im Einsatz. Laut offizieller Roadmap von SmartGrundsteuer ist die offizielle Freigabe für August 2022 geplant. Sobald wir neue Information haben, informieren wir Sie auch darüber.

Seit Beginn des Projektes begleiten wir Sie mit einem umfassenden Seminarangebot der ADDISON Akademie. Nachdem wir bereits im Rahmen der Entwicklung und Kommunikation des aktuellen Entwicklungsstandes neue Wege gegangen sind, möchten wir dies auch mit unserem Seminarangebot machen. In den bisherigen Webinaren und Gesprächen mit Ihnen haben wir festgestellt, dass sich jetzt bei der konkreten Umsetzung in der Praxis viele Detailfragen ergeben. Hierbei geht es weniger darum, wie die Erfassung in der Software zu erfolgen hat, sondern wie die konkreten Fälle der Mandantinnen und Mandanten behandelt werden müssen. Genau hier unterstützen wir Sie mit unserem neuen Webinar - Sie fragen – Wir antworten! Ihre fachlichen Fragen zur Umsetzung der Deklarationen. Konkrete aktuelle Fragen aus der Praxis werden durch unsere beiden erfahrenen Fachreferenten ‒ Dipl.-Kauffrau (FH) Anna Karin Spångberg Zepezauer Steuerberaterin, Lehrbeauftragte für Steuerrecht, Buchautorin und Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Gey Leiter Amtsbetriebsprüfungsstelle, Gastdozent an der Bundesfinanzakademie Berlin, Autor ‒ anschaulich aufbereitet und bieten genau die Antworten und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung, die jetzt benötigt werden. Über addison-seminaridee@wolterskluwer.com haben Sie im Vorfeld des Webinars die Möglichkeit, uns Ihre konkreten Fragestellungen zur Bearbeitung der verschiedenen Themen bzw. der auftretenden Problemfelder einzureichen.

Sie haben weitere Fragen … gerne stehen wir Ihnen ‒ neben unserem Serviceletter ‒ über unsere bekannten Kanäle, Kundenforum, Support und persönlich zur Verfügung und werden Ihre Fragen in weitere Updates zum Thema Grundsteuer aufnehmen. Des Weiteren haben wir einen Beitrag im Kundenforum angelegt, in dem ein fachlicher Austausch zwischen Kolleginnen/Kollegen und erfolgen kann. Den Beitrag finden Sie hier → Grundsteuer - Fachlicher Austausch und Informationen zu Programmerweiterungen

Viele Grüße

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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