Serviceletter

#4 Update Grundsteuerreform

Umsetzung in unseren Kanzleilösungen und/oder über unsere Kooperationspartner

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

in den zurückliegenden Wochen konnten wir bereits viele unserer Kunden bei unserem Webinar GRUNDSTEUERREFORM – PRAXISTIPPS UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN begrüßen. Im Seminar selbst, aber auch in vielen weiteren Gesprächen mit Ihnen erhalten wir weiterführende Fragen zum zukünftigen Ablauf zur Erstellung der “Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts” mit unserer Lösung bzw. Lösungen unserer Kooperationspartner und den entsprechenden Preisen. Hierauf gehen wir heute im Detail ein.

Sie entscheiden ‒ Nutzung der Grundsteuerlösung von Wolters Kluwer oder unserer Kooperationspartner

Rund um das Thema Grundsteuer haben wir uns für ein offenes Modell entschieden, d. h. Sie können u. a. auf Grund der zu erstellenden Erklärungen für Ihre Mandantinnen und Mandanten und der Vorgehensweise entscheiden, ob Sie die Lösung von Wolters Kluwer nutzen und/oder von unseren Kooperationspartnern GrundsteuerDigital (fino taxtech GmbH), Opti.Tax Grundsteuer (hsp Handels-Software-Partner GmbH) bzw. SmartGrundsteuer (Taxy.io GmbH). Unabhängig der genutzten Lösung arbeiten wir daran, die Deklaration bestmöglich in den heutigen Prozess in Ihrer Kanzleilösung ADDISON und AKTE (tse:nit und cs:Plus) zu integrieren.

Nutzung der Grundsteuerlösung von Wolters Kluwer ‒ Ablauf und Preise

Ende Februar 2022 haben wir Ihnen bereits erste Funktionen und Erweiterungen in unseren Kanzleilösungen bereitgestellt. Über die Mandantenanalyse zur Grundsteuer können ‒ auf Basis der vorhandenen Daten ‒ die feststellungserklärungspflichtigen Mandate ermittelt und eine differenzierte Kommunikation für diese gestartet werden. Hierzu wird einerseits ausgewertet, für welche Mandantinnen und Mandanten wie viele Anlagen V aus dem Bereich Einkommensteuer bzw. einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung vorhanden sind bzw. andererseits das Anlagevermögen auf bestimmten Konten des Betriebsvermögens im Hinblick auf entsprechende Wirtschaftsgüter analysiert. Für die Kommunikation mit Ihren Mandantinnen und Mandanten stehen Ihnen Vorlagen zur Verfügung, die Sie für die Erstinformation und die Bereitstellung der Checklisten zur Einholung der notwendigen Daten nutzen können. Für die Einholung der notwendigen Daten von Ihren Mandantinnen und Mandanten zu Grundstücken bzw. wirtschaftlichen Einheiten stehen Ihnen für das Bundesmodell und die verschiedenen Ländermodelle ‒ jeweils zugeschnitten auf die jeweilige Nutzungsart ‒ entsprechende Checklisten zur Verfügung, die Ihre Mandantin bzw. Ihr Mandant handschriftlich oder auch direkt im PDF ausfüllen kann. Der jeweils aktuelle Stand ist hier für Sie bzw. Ihre Mandantschaft herunterladbar. Wir werden das Angebot im April 2022 noch um Excelvorlagen erweitern, die ebenfalls zur “Vor-”Erfassung der Daten dienen und nachfolgend direkt in unsere Grundsteuerlösung importiert werden können.

Beginnend ab Mai 2022 stellen wir Ihnen sukzessive unsere Grundsteuerlösung zur Verfügung. Diese umfasst zunächst die Deklaration für unbebaute und bebaute Grundstücke (Ertrags-/Sachwertverfahren) entsprechend dem Bundesmodell. Die Bereitstellung der Erfassung für die unterschiedlichen, länderspezifischen Modellen wird in Stufen ‒ beginnend mit dem Ländermodell für Bayern ‒ erfolgen. Rechtzeitig bis zum 01.07.2022 steht Ihnen dann die vollständige Plausibilisierung der erfassten Erklärungen und die ELSTER-Übermittlung über den ADDISON Datenservice zur Verfügung. Da uns viele Anfragen zur Bewertung des Grundbesitzes bei land- und forstwirtschaftlichen Vermögen erreicht haben, prüfen wir derzeit, welche Möglichkeiten wir für diese Grundsteuererklärungen in unserer Lösung zur Verfügung stellen können. Wir werden Ihnen bis spätestens zum Serviceletter am 07.04.2022 weitere Informationen hierzu zur Verfügung stellen.

Mit der Grundsteuerlösung von Wolters Kluwer gehen wir auch im Bereich Steuern, wie bereits bei der Digitalen Steuerakte, neue Wege. Die Grundsteuerlösung ist die erste Onlinelösung für diesen Bereich und wird zukünftig durch weitere Verfahren und kollaborative Elemente für die direkte Zusammenarbeit mit Ihren Mandantinnen und Mandanten erweitert.

Für die eigentliche Erstellung der “Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts” können zunächst die bereits heute in unseren Kanzleilösungen vorhandenen Daten synchronisiert werden. Eine nochmalige Erfassung der Daten entfällt somit. Hierbei handelt es sich u. a. um die Mandantenstammdaten (Eigentümer, gesetzliche Vertreter, Empfangsbevollmächtigte), Beteiligte und Daten der Anlage V (Adressdaten und Aktenzeichen). Hierzu steht Ihnen zukünftig das Projekt GrSt bzw. Dokument Grundsteuer zur Verfügung, über das zukünftig die Synchronisation, Verwaltung und Aufruf der Erklärungen erfolgt. Das Projekt GrSt muss nach der Softwareauslieferung in der ADDISON Software zunächst in der Benutzerberechtigung für entsprechende Benutzergruppen aktiviert werden (siehe nachfolgend).

Anschließend kann wie gewohnt, das Projekt GrSt (ADDISON) bzw. das Dokument Grundsteuer über das Kontextmenü und den Dokumentvorlagen-Dialog in der Dauerakte der Mandantenakte im Register Steuern (AKTE – tse:nit und cs:Plus) angelegt werden.

Nach der Synchronisation können die weiteren notwendigen grundsteuerrelevanten Angaben online erfasst bzw. auch Dokumente mit Zuordnung zu der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit abgelegt werden. Unsererseits sind aktuell u. a. Schnittstellen bezüglich der Bodenrichtwerte geplant, jedoch sind hier die Entwicklungen der einzelnen Bundesländer abzuwarten. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt, eigene Onlineportale bzw. -ansichten zur Verfügung zu stellen, die u. a. die Bodenrichtwerte und Flurnummern bereitstellen.

Nach der Übermittlung der Feststellungerklärungen direkt aus der Grundsteuerlösung können alle weiteren Arbeitsschritte - wie gewohnt - aus unseren Kanzleilösungen ADDISON und AKTE (tse:nit und cs:Plus) erfolgen. U. a. die Verwaltung des ELSTER-Auftrages, Archivierung, Honorarschreibung und der spätere Bescheidabgleich.

Lizenz und Nutzungsgebühren ‒ Online Steuern:
Die Wolters-Kluwer-Grundsteuerlösung ist in unserem neuen Produkt Online Steuern enthalten, dass zukünftig unsere bisherigen Steuerprogramme durch weitere Verfahren und auch kollaborative Elemente für die direkte Zusammenarbeit mit Ihren Mandantinnen und Mandanten ergänzen wird. Die Wartung beträgt ab 01.07.2022 monatlich 20 € + 4,50 € je übermittelter Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Die Online Steuern können direkt aus der eingesetzten Kanzleilösung lizensiert werden ‒ nähere Informationen erhalten Sie mit der Freigabe im Mai 2022.

Nutzung der Grundsteuerlösung unserer Kooperationspartner ‒ Ablauf und Preise

Zusätzlich zu unserer Grundsteuerlösung bietet wir Ihnen Schnittstellen zu unseren Kooperationspartnern GrundsteuerDigital (fino taxtech GmbH), Opti.Tax Grundsteuer (hsp Handels-Software-Partner GmbH) bzw. SmartGrundsteuer (Taxy.io GmbH) an. Unser gemeinsames Ziel ist auch hier, Ihnen einen möglichst integrierten Prozess zu ermöglichen.

Ähnlich der beschriebenen Vorgehensweise zu unserer Grundsteuerlösung bieten wir Ihnen über das neue Projekt/Dokument GrSt die Möglichkeit, die Mandantenstammdaten (Eigentümer, gesetzliche Vertreter, Empfangsbevollmächtigte, Beteiligte und Daten der Anlage V und /Anlage L) für diese Kooperationspartner bereitzustellen. Eine nochmalige Erfassung der Daten entfällt damit. Aus der Lösung unserer Kooperationspartner können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an ADDISON OneClick anmelden und die Daten direkt abrufen. Die weitere Deklaration erfolgt dann in der Lösung unserer Kooperationspartner.

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern planen wir, dass die Daten - auf Grund der Verknüpfung im Rahmen der ursprünglichen Bereitstellung der Daten - nach der Deklaration wieder rücksynchronisiert werden. Die Archivierung von Dokumenten, Honorarschreibung und der spätere Bescheidabgleich können somit wie gewohnt in unseren Kanzleilösungen ADDISON und AKTE (tse:nit und cs:Plus) erfolgen.

Unsererseits werden wir die erste Stufe der Schnittstelle ‒ Synchronisation aus dem Projekt GrSt, Authentifizierung ADDISON OneClick und Abholung der Daten durch Kooperationspartner ‒ im April 2022 ausliefern. Aktuell warten wir noch auf Feedback zur Implementierung seitens unserer Partner. D. h. wir gehen bis Ende April 2022 von der offiziellen Freigabe aus. Sobald uns hier neuere Informationen unserer Partner vorliegen, werden wir kurzfristig informieren. Des Weiteren bereiten wir Webinare vor, um Kunden, die sich für einen Kooperationspartner entschieden haben, den jeweiligen Prozess zu demonstrieren. Das erste Webinar hierzu findet mit GrundsteuerDigital am 21.04.2022 von 11:00 - 11:45 h statt. Anmeldungen sind hier möglich.

Die Schnittstelle zu den Grundsteuerlösungen unserer Kooperationspartner steht Ihnen unsererseits kostenfrei zur Verfügung. Für nähere Fragen zu den angesprochenen Lösungen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Anbieter.

 

Sie haben weitere Fragen … gerne stehen wir Ihnen neben unserem Serviceletter über unsere bekannten Kanäle, Kundenforum, Support und persönlich zur Verfügung und werden Ihre Fragen in weitere Updates zum Thema Grundsteuer aufnehmen.

Viele Grüße
Ihr

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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