Serviceletter

#9 Update Grundsteuerreform

Freigabe der Erfassung für weitere Bundesländer / Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kundinnen und Kunden,

mit einem Update für ADDISON und AKTE am 02.06.2022 haben wir Ihnen die ersten Bestandteile unserer neuen Softwarelösung zur Erstellung von Grundsteuererklärungen zur Verfügung gestellt. Seit heute steht Ihnen die Erfassung auch für die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Hamburg zur Verfügung. Weitere Informationen zu unserer Lösung und die weiteren geplanten Schritte finden Sie im ADDISON OneClick-Hilfecenter, das unsererseits fortlaufend aktualisiert wird.

Die Grundsteuerreform und die Gebührenermittlung für Steuerberater und Steuerberaterinnen führt auch zu einer Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Grundsätzlich wäre § 24 (1) Nr. 11 StBVV für alle Bundesländer, in denen das Bundesmodell zum Tragen kommt, zur Anwendung gekommen. Gegenstandswert wäre der erklärte Wert; der Gebührenrahmen beträgt 1/20 bis 18/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Für Bundesländer, die sich für ein abweichendes länderspezifisches Modell entschieden haben, wäre eine Abrechnung in der gegenwärtigen Fassung der StBVV nicht möglich gewesen.

Aus diesem Grund soll § 24 (1) Nr. 11a StBVV neu eingefügt werden. Hiermit soll eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr im Rahmen des neu anzuwendenden Grundsteuerrechts in allen Bundesländern gewährleistet werden. Dieser ist dann für alle Bundesländer einschlägig. Gegenstandswert ist der Grundsteuerwert und, soweit dieser nicht vorliegt, ein fiktiver Grundsteuerwert. Der fiktive Grundsteuerwert ermittelt sich aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag dividiert durch die Grundsteuermesszahl nach § 15 (1) Nr. 2a Grundsteuergesetz. (GrStG) ‒ derzeit beträgt diese 0,00031.

Des Weiteren soll auch der Gebührenrahmen herabgesetzt werden. Hiermit soll Rechnung getragen werden, dass die Grundsteuerwerte beziehungsweise die fiktiven Grundsteuerwerte höher als die bisherigen Einheitswerte sein werden. Geplant ist ein Gebührenrahmen von 1/20 bis 9/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Der Gegenstandswert beträgt weiterhin mindestens 25.000 €.

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung liegt dem Bundesrat für seine Sitzung am kommenden Freitag, den 10.06.2022, zur Abstimmung vor. Wir werden Ihnen mit einem Update Ende Juni 2022 für ADDISON und AKTE die neuen Musteraufträge/ Tätigkeiten/ Angelegenheiten zur Verfügung stellen.

Sie haben weitere Fragen … gerne stehen wir Ihnen ‒ neben unserem Serviceletter ‒ über unsere bekannten Kanäle, Kundenforum, Support und persönlich zur Verfügung und werden Ihre Fragen in weitere Updates zum Thema Grundsteuer aufnehmen.

Viele Grüße

Sven Husemann
Lead Product Manager

 

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