Serviceletter

Selbstständige: Ab 2020 Fahrtenbuch statt 1 %-Methode?

Ist Ihnen der Privatanteil nach der 1 %-Methode zu hoch? Müssen Sie für mehrere Betriebs-Pkw einen pauschalen Privatanteil versteuern? Dann sollten Sie ein steuerlich anerkanntes Fahrtenbuch führen.

Auf ein Fahrtenbuch umsteigen können Sie immer nur zu Beginn eines Jahres oder beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. Während des Jahres darf bei demselben Wagen die Methode nicht gewechselt werden.

Sollte sich später herausstellen, dass der Privatanteil nach der 1 %-Methode niedriger wäre, dürfen Sie sich trotz Fahrtenbuch nachträglich bei Ihrer Steuererklärung für die 1 %-Regelung entscheiden.

Das Fahrtenbuch muss folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Kilometerstand zu Beginn und zum Ende jeder einzelnen betrieblichen und beruflich veranlassten Fahrt,

  • Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,

  • Reisezweck und

  • aufgesuchte Geschäftspartner.

Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch.

Wichtig: Fahrtenbücher müssen zeitnah geführt werden und dürfen nicht im Nachhinein ohne größeren Aufwand veränderbar sein. Ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch wird nicht akzeptiert, da nachträgliche Änderungen nicht ausgeschlossen sind!

Quelle: steuertipps.de

Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Hier finden Sie die Fachbeiträge der letzten Serviceletter.

Google Analytics wurde deaktiviert