Serviceletter
Steuertermine Februar 2020
Hier finden Sie die aktuellen Termine für die Abgabe Ihrer Steuererklärungen und für Ihre Steuervorauszahlungen.
Fällt ein vom Gesetzgeber festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.
Rechtzeitig ist die Abgabe einer Steuererklärung, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt. Geht dem Finanzamt die Erklärung verspätet zu, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Zahlungs-Schonfrist
Für Steuerzahlungen gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen – aber nur für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter, nicht für Scheckzahlungen oder Bareinzahlungen an der Finanzkasse.
Begleichen Sie Ihre Steuerschuld direkt beim Finanzamt durch Bareinzahlung, wird der Zahlungstermin nicht verschoben.
Bei Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt sogar spätestens drei Tage vor dem ursprünglichen Zahlungstermin vorliegen.
Steuertermine Februar 2020
10.2.2020
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Kirchensteuer zur Lohnsteuer
Die Zahlungsschonfrist endet am 13.2.2020
17.2.2020
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Die Zahlungsschonfrist endet am 20.2.2020
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge Februar 2020
Die Beiträge sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankenarbeitstag eines Monats fällig. Für Februar ergibt sich demnach als Fälligkeitstermin der 27.2.2020.
Der zu zahlende Betrag ergibt sich aus den vorläufigen Lohnabrechnungen. Stellt sich nach Ablauf des Monats heraus, dass die Zahlung zu niedrig war, ist der Differenzbetrag bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen.
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