Serviceletter

Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern

Auch in den Finanzämtern wird es jetzt besinnlich und friedlich: Zwischen Weihnachten und Neujahr bleiben Steuerpflichtige von Mahnungen, Steuerbescheiden und Haftungsbescheiden verschont.

Viele Finanzämter halten auch 2018 den schon traditionellen Weihnachtsfrieden ein: Bis zum 31.12.2018 verzichten die Finanzbeamten auf Maßnahmen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein könnten.

Bisher liegen uns zum Weihnachtsfrieden Informationen aus den folgenden Bundesländern vor:

Nordrhein-Westfalen: Weihnachtsfrieden ab 17.12.2018

Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzämter angewiesen, in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen zu verzichten.

Schon seit Jahrzehnten achtet die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Weihnachtsfrieden, so auch in diesem Jahr. Wir werden deshalb in der Weihnachtszeit dort, wo dies möglich ist, belastende Maßnahmen unterlassen, sagte Lienenkämper.

Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden seit langem sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Ausnahmen gelten, wenn schnelles Handeln der Finanzverwaltung angezeigt ist, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

(Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 10.12.2018)

Hessen: Weihnachtsfrieden ab 20.12.2018

Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer Tradition fest. Die 35 Finanzämter in unserem Land wahren in den Tagen rund um die Geburt Christi den Weihnachtsfrieden‘, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, der weiter sagte: Es ist die ganz eigene Weihnachtsbotschaft unserer Verwaltung, dass wir an diesen Tagen grundsätzlich von belastenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger absehen. Wir möchten, dass die Menschen möglichst unbeschwert und frei von Sorgen das Weihnachtsfest begehen können. Wenn wir mit unserem Weihnachtsfrieden‘ dazu einen kleinen Beitrag leisten können, dann freue ich mich, dann hat diese schöne hessische Tradition ihr Ziel erreicht. Allen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien wünsche ich in diesem Sinne besinnliche und fröhliche Weihnachtsfeiertage!

Mit dem Weihnachtsfrieden trägt die Hessische Finanzverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung. Sie wird vom 20. bis 31. Dezember 2018 grundsätzlich:

  • keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,

  • Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,

  • Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,

  • Vollstreckungshandlungen unterlassen,

  • keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und

  • in Steuer- und Bußgeldverfahren

    • die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekannt geben,

    • Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,

    • keine Bußgeldbescheide zustellen und

    • Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.

Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung).

(Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 10.12.2018)

Sachsen: Weihnachtsfrieden ab 21.12.2018

Die Finanzämter des Freistaates Sachsen werden auch in diesem Jahr den sogenannten Weihnachtsfrieden einhalten. Finanzminister Dr. Matthias Haß hat seine Behörden angewiesen, die sächsischen Bürgerinnen und Bürger in der Weihnachtszeit nicht mit Maßnahmen zu belasten, die als unpassend empfunden werden könnten.

Die sächsischen Finanzämter werden vom 21. Dezember bis einschließlich Neujahr von Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Damit möchten wir die langjährige Tradition des Weihnachtsfriedens fortsetzen und einen kleinen Beitrag zu einem besinnlichen und friedvollen Weihnachtsfest leisten, so Haß. Ausnahmen von dieser Regelung seien nur zugelassen, wenn durch die Zurückhaltung ein endgültiger Steuerausfall (z. B. wegen Verjährung) drohen würde.

Einen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen wird es auch dieses Jahr nicht geben. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden.

Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können Säumniszuschläge entstehen.

(Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 14.12.2018)

Rheinland-Pfalz: Weihnachtsfrieden ab 23.12.2018

n der Fortführung einer guten Tradition werden die rheinland-pfälzischen Finanzämter auch in diesem Jahr wieder den sogenannten ‘Weihnachtsfrieden‘ wahren, teilte Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz mit. Weihnachten hat im Jahreskalender eine besondere Bedeutung. Die Menschen kommen zur Ruhe und lassen das zurückliegende Jahr besinnlich ausklingen. Mit dem Weihnachtsfrieden leistet die Finanzverwaltung einen kleinen Beitrag dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Weihnachtsfest möglichst frei von Sorgen begehen können.

Vom 23. Dezember 2018 bis einschließlich 1. Januar 2019 werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von Verwaltungsakten, die belastend sein können, verschont. Innerhalb dieses Zeitrahmens werden die Finanzämter keine Betriebsprüfungen beginnen oder ankündigen. Vollstreckungsmaßnahmen werden ebenfalls nicht durchgeführt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur, wenn die Finanzverwaltung im Sinne des Gemeinwohls schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden.

Maschinell erstellte Steuerbescheide und Mitteilungen werden auch während des Weihnachtsfriedens versandt, damit es zu keinen Verzögerungen bei Steuererstattungen und im weiteren Verwaltungsverfahren kommt.

(Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 14.12.2018)

Ihr Bundesland ist nicht dabei? Keine Sorge – erfahrungsgemäß schließen sich alle Finanzämter dem Weihnachtsfrieden an!

Quelle: steuertipps.de

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